Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Steirische Tourismus- und Standortmarketing GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.steiermark.com und alle darunterliegenden Regions-, Kooperations- und Partnerportale sowie Subdomains der steiermark.com.
 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten / Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
 

2. Nicht / teilweise barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
 

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen


Zudem sind alle in der Webseite enthaltenen PDFs nicht barrierefrei nach PAC-Standard.

Es fehlt an einer Beschreibung in Leichter Sprache und ggf. einer Variante in Gebärdensprache.

Es wird gerade intensiv an einem Redesign inkl. komplettem Update beim Frontend gearbeitet, welches im Herbst 2025 online sein wird und einige der u.a. Unvereinbarkeiten auflösen wird. Zudem wurde ein entsprechendes Content-Audit im Juni 2025 von valantic CX Austria GmbH durchgeführt, um Schwachstellen der Website zu identifizieren.
 

b. Unverhältnismäßige Belastung

Die in der Webseite enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme. 
 

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.

Inhalte von Dritten, beispielsweise PDF’s, Dokumente, I-Frame-Integrationen oder sonstige Medien bzw. Dokumente, die nicht im Einflussbereich der Steirischen Tourismus- und Standortmarketing GmbH liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
 

3. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Steirischen Tourismus- und Standortmarketing GmbH durchgeführten Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit dem BaFG in Form eines Selbsttestes nach WCAG 2.2 im Juni 2025 erstellt. Überprüft wurden insbesondere die Startseite, eine Content-Seite, eine Tourenobjekt-Seite, eine Infrastrukturobjekt-Seite, eine Unterkunftsobjekt-Seite sowie eine Detailseite des Onlinemagazins. Einzelne Seiteninhalte werden von der Content-Redaktion bei der Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Die Erklärung wurde unter anderem auf Grundlage eines von externen Experten vorgenommenen Audits erstellt.

Das Audit, das im Zeitraum vom 28.05.2025 bis 06.06.2025 durchgeführt wurde, konzentrierte sich auf eine gründliche und intensive Prüfung ausgewählter, repräsentativer Seitentypen. Diese stehen stellvertretend für das Gesamtangebot der Website und ermöglichen durch die detaillierte Analyse Rückschlüsse auf die Barrierefreiheit der gesamten Website. 

Im Rahmen des Audits führten Prüfende eine gründliche Analyse ausgewählter WCAG 2.2 AA Guidelines für barrierefreien Content durch. Zusätzlich wurde aufgrund der hohen Relevanz das Leseniveau WCAG 2.2. 3.1.5. AAA Reading Level geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Verwendung manueller und toolgestützter Testmethoden, um die Barrierefreiheit der Website umfassend zu bewerten. 

Für die Durchführung der Barrierefreiheits-Tests wurde hauptsächlich der Google-Chrome-Browser verwendet. 

Die Entscheidung, ob Tests auf Desktop, mobilen Geräten oder beiden durchgeführt werden, wurde abhängig von der jeweiligen WCAG 2.2 AA Guideline und basierend auf ihrer Relevanz und Anwendbarkeit getroffen. 

Ausgenommen von der Prüfung waren PDFs und Inhalte von Drittanbietern. 
 

4. Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Bitte senden Sie uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen an info@steiermark.com. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
 

Kontakt
Steirische Tourismus- und Standortmarketing GmbH
St. Peter Hauptstraße 243
8042 Graz
Tel: +43 316 4003
Mail: info@steiermark.com
 

5. Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.



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