Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Steirische Tourismus- und Standortmarketing GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF, barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.steiermark.com und alle darunterliegenden Regions-, Kooperations- und Partnerportale sowie Subdomains der steiermark.com.
 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten / Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar.
 

2. Nicht / teilweise barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
 

a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • C.9.1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
  • C.9.1.2.1 - In einigen voraufgezeichneten Medien, die nur Audio oder nur Video enthalten, werden keine gleichwertigen Informationen in einem alternativen Format bereitgestellt;
  • C.9.1.2.3 – Für einige voraufgezeichnete Multimedia-Inhalte ist keine alternative oder akustische Beschreibung vorgesehen;
  • C.9.1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
  • C.9.1.3.3 - Einige Anweisungen, die zum Verständnis und zur Bedienung von Inhalten gegeben werden, basieren nur auf bestimmten sensorischen Merkmalen von Komponenten wie Form, Farbe, Größe, visuellem Standort, Ausrichtung oder Klang;
  • C.9.1.4.1 - In einigen Fällen wurde die Farbe allein zur Kennzeichnung eines Zwecks oder zur Unterscheidung einer Information oder Funktion verwendet;
  • C.9.1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
  • C.9.1.4.10 - Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
  • C.9.1.4.11 - Bei einigen wesentlichen Komponenten, selbst in verschiedenen Zuständen, überschreitet der Farbkontrast im Vergleich zu benachbarten Elementen nicht das Verhältnis 3:1;
  • C.9.1.4.12 - Durch die Änderung der Abstände von Texten in Bezug auf Zeilenhöhe, Abstände zwischen Absätzen, Buchstaben oder Wörtern kommt es zu einem Verlust von Informationen oder Inhalten;
  • C.9.1.4.13 - In einigen Fällen, in denen der Mauszeiger (Hover) oder der Tastaturfokus einen Inhalt sichtbar macht und verbirgt, gibt es keinen Mechanismus, um den zusätzlichen Inhalt zu entfernen, ohne den Mauszeiger oder den Tastaturfokus zu bewegen, der Mauszeiger kann nicht auf den zusätzlichen Inhalt bewegt werden, ohne dass er verschwindet, oder der zusätzliche Inhalt bleibt sichtbar, bis das Hover- oder Fokusereignis entfernt wird, der Benutzer ihn löscht oder seine Informationen nicht mehr gültig sind, außer in bestimmten Ausnahmefällen;
  • C.9.2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
  • C.9.2.4.2 - Einige Webseiten haben keine Titel, die das Thema oder den Zweck beschreiben;
  • C.9.2.4.4 - Der Zweck bestimmter Links lässt sich nicht aus dem Linktext oder aus dem Linktext samt nebenstehendem Inhalt ermitteln;
  • C.9.2.4.6 - Header und/oder Label verdeutlichen den Inhalt oder die Funktionalität nicht ausreichend;
  • C.9.2.5.3 - Bei einigen Komponenten der Benutzeroberfläche mit Beschriftungen, die Text oder Textbilder enthalten, enthält der von Hilfsmitteln vorgelesene Name nicht den Text, der visuell dargestellt wird;
  • C.9.3.3.2 - In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert;
  • C.9.3.3.3 - Wird ein Eingabefehler festgestellt und sind Vorschläge zu seiner Behebung vorhanden, so werden diese dem Benutzer nicht mitgeteilt, es sei denn, dies ist in den Vorschriften vorgesehen;


Zudem sind alle in der Webseite enthaltenen PDFs nicht barrierefrei nach PAC-Standard.

Es fehlt an einer Beschreibung in Leichter Sprache und ggf. einer Variante in Gebärdensprache.

Es wird gerade intensiv an einem Redesign inkl. komplettem Update beim Frontend gearbeitet, welches im Herbst 2025 online sein wird und einige der u.a. Unvereinbarkeiten auflösen wird. Zudem wurde ein entsprechendes Content-Audit im Juni 2025 von valantic CX Austria GmbH durchgeführt, um Schwachstellen der Website zu identifizieren.
 

b. Unverhältnismäßige Belastung

Die in der Webseite enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme. 
 

c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften​​​​

Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.

Inhalte von Dritten, beispielsweise PDF’s, Dokumente, I-Frame-Integrationen oder sonstige Medien bzw. Dokumente, die nicht im Einflussbereich der Steirischen Tourismus- und Standortmarketing GmbH liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
 

3. Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von der Steirischen Tourismus- und Standortmarketing GmbH durchgeführten Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit dem BaFG in Form eines Selbsttestes nach WCAG 2.2 im Juni 2025 erstellt. Überprüft wurden insbesondere die Startseite, eine Content-Seite, eine Tourenobjekt-Seite, eine Infrastrukturobjekt-Seite, eine Unterkunftsobjekt-Seite sowie eine Detailseite des Onlinemagazins. Einzelne Seiteninhalte werden von der Content-Redaktion bei der Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Die Erklärung wurde unter anderem auf Grundlage eines von externen Experten vorgenommenen Audits erstellt.

Das Audit, das im Zeitraum vom 28.05.2025 bis 06.06.2025 durchgeführt wurde, konzentrierte sich auf eine gründliche und intensive Prüfung ausgewählter, repräsentativer Seitentypen. Diese stehen stellvertretend für das Gesamtangebot der Website und ermöglichen durch die detaillierte Analyse Rückschlüsse auf die Barrierefreiheit der gesamten Website. 

Im Rahmen des Audits führten Prüfende eine gründliche Analyse ausgewählter WCAG 2.2 AA Guidelines für barrierefreien Content durch. Zusätzlich wurde aufgrund der hohen Relevanz das Leseniveau WCAG 2.2. 3.1.5. AAA Reading Level geprüft. Die Prüfung erfolgte unter Verwendung manueller und toolgestützter Testmethoden, um die Barrierefreiheit der Website umfassend zu bewerten. 

Für die Durchführung der Barrierefreiheits-Tests wurde hauptsächlich der Google-Chrome-Browser verwendet. 

Die Entscheidung, ob Tests auf Desktop, mobilen Geräten oder beiden durchgeführt werden, wurde abhängig von der jeweiligen WCAG 2.2 AA Guideline und basierend auf ihrer Relevanz und Anwendbarkeit getroffen. 

Ausgenommen von der Prüfung waren PDFs und Inhalte von Drittanbietern. 
 

4. Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Bitte senden Sie uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen an info@steiermark.com. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
 

Kontakt
Steirische Tourismus- und Standortmarketing GmbH
St. Peter Hauptstraße 243
8042 Graz
Tel: +43 316 4003
Mail: info@steiermark.com
 

5. Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Wertabfrage

Durch die Eingabe des Barcodes am PDF bzw. auf der Rückseite Ihrer Geschenkkarte können Sie den aktuellen Wert abfragen.